Väterrechte: Bundesgerichtshof stärkt Umgangsrecht biologischer Väter

Bild: emma freeman portraits / Flickr / CC BY-SA 2.0
Viele Väter haben nun Grund zur Freude! Denn der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung von großer Bedeutung gefällt, die leiblichen Väter das Umgangsrecht mit ihren Kindern erleichtern soll. Gerade solche Väter, die nicht mehr mit dem leiblichen Kind zusammenleben und denen der Umgang mit dem eigenen Kind von der Mutter verweigert wird, haben nun neue Hoffnung. Wenn der leibliche Vater eines Kindes Umgang mit seinem Kind haben möchte, muss das Kind in der Regel vom Gericht angehört werden, ob es damit einverstanden ist. Sollte das Kind noch nichts von seinem leiblichen Vater wissen, muss es darüber grundsätzlich informiert werden.
Erstritten hat diese Entscheidung ein Mann, der schon seit vielen Jahren vor Gericht für sein Umgangsrecht mit seinen Kindern kämpft. Der Nigerianer Frank A. hatte vor elf Jahren mit einer verheirateten Frau eine Affaire begonnen und Zwillinge gezeugt. Doch noch bevor die beiden Kinder auf die Welt kamen, trennte sich die Frau von ihm und zog wieder mit ihrem Ehemann zusammen. Mit diesem hatte sie bereits drei Kinder. Das Problem für den leiblichen Vater der Zwillinge: Nach dem Gesetz ist der Ehemann der rechtliche Vater der Zwillinge, obwohl er nicht der biologische Vater ist.
Der leibliche Vater wollte seine Zwillinge sehen und bestand auf ein Umgangsrecht, das ihm die Mutter der Kinder und ihr Ehemann verweigerten. Daraufhin ging er vor Gericht, zunächst allerdings ohne Erfolg. Als sogar eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, zog er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dort gab man dem leiblichen Vater der Zwillinge Recht. Daraufhin änderte der deutsche Gesetzgeber das Familienrecht und stärkte das Umgangsrecht von biologischen Vätern. Nach der neuen Vorschrift hat ein leiblicher Vater nun ein Recht auf Umgang mit seinem Kind, wenn dies dem Kindeswohl dient. Kinder dürfen nicht ohne weiteres über ihre wahre Abstammung im Unklaren gelassen werden, heißt es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Vor einer Entscheidung über das Umgangsrecht müssen sie aufgeklärt werden, wer ihr leiblicher Vater ist, wenn sie reif genug dafür sind. Weigern sich die rechtlichen Eltern, dies zu tun, muss der Richter für eine Information des Kindes Sorge tragen.