Transsexuelle Mutter muss rechtlich „Vater“ sein

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Bild: Guillaume de Germain / Unsplash

Ist der Vater oder die Mutter transsexuell und ändert aus diesem Grund das Geschlecht, kommt bei dem Kind zunächst natürlich die Frage auf, ob es nun Mama oder Papa sagen soll. In den meisten Fällen löst sich diese zunächst schwierige Situation schnell auf. Kinder wollen, dass ihre Eltern glücklich sind. Wird das Thema Transsexualität in der Familie ehrlich und offen besprochen, erkennen die Kinder schnell, dass es sich hierbei nicht um einen Spleen von Vater oder Mutter handelt. Transsexuelle haben das Gefühl im falschen Körper geboren zu sein. Wenn es sie befreit und glücklich macht, das Geschlecht sein zu dürfen, dass sie im Herzen sind, dann ist für eine Familie sicherlich kein leichter Weg, aber der richtige Weg.

Ändert ein transsexueller Vater oder eine transsexuelle Mutter das Geschlecht, möchte er oder sie natürlich auch gerne rechtlich als Mutter oder Vater anerkannt werden. So ging es auch einer Familie aus Berlin. Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle hatte vor ihrer Geschlechtsumwandlung ihren Samen eingefroren. Diese Samen wurden später ihrer Lebensgefährtin eingesetzt, die schwanger wurde und ein Kind bekam. Die Lebensgefährtin wurde beim Standesamt als Mutter des Kindes eingetragen. Die transsexuelle Samenspenderin nicht.

Die Mann-zu-Frau-Transsexuelle, die zwar biologischer Vater, vor allem aber die zweite Mami des Kindes war, wollte im Standesamt auch als Mutter des Kindes eingetragen werden. Sie kämpfte vor dem Bundesgerichtshof dafür, dass sie als zweite Mutter anerkannt wird. Und verlor. Rechtliche Mutter eines Kinds ist „nur die Frau, die das Kind geboren hat“, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.

Erst im September letzten Jahres hatte der BGH in der umgekehrten Konstellation entschieden, dass ein Frau-zu-Mann-Transsexueller auch dann rechtlich als Mutter eines von ihm selbst geborenen Kinds gilt, wenn es nach der rechtlichen Anerkennung des Transsexuellen als Mann zur Welt kommt.

Der Lesben- und Schwulenverband forderte anlässlich des BGH-Urteils den Gesetzgeber auf, das Abstammungs- und Familienrecht zu ändern. Es müsse „Bestandteil eines modernisierten Familienrechts sein, dass eine rechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen gewährleistet“ sei, erklärte der LSVD.

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