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	<title>Väterrechte | Die Väterseite</title>
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	<description>Alles für den Papa</description>
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	<title>Väterrechte | Die Väterseite</title>
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		<title>Lösung Doppelresidenz &#8211; denn Kinder brauchen Mama UND Papa</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Gastblogger]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 21 Sep 2018 10:28:39 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Väterrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelresidenz]]></category>
		<category><![CDATA[Scheidungskinder]]></category>
		<category><![CDATA[Trennung der Eltern]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Trennung der Eltern hat früher für Kinder oft bedeutet: Mama bleibt in meinem Leben, Papa kommt&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/loesung-doppelresidenz-denn-kinder-brauchen-mama-und-papa/">Lösung Doppelresidenz &#8211; denn Kinder brauchen Mama UND Papa</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.vaeter-seite.com">Die Väterseite</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<span class="span-reading-time rt-reading-time" style="display: block;"><span class="rt-label rt-prefix"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.1.0/72x72/1f553.png" alt="🕓" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Lesezeit circa</span> <span class="rt-time"> 2</span> <span class="rt-label rt-postfix">Minuten</span></span><p>Trennung der Eltern hat früher für Kinder oft bedeutet: Mama bleibt in meinem Leben, Papa kommt nur noch alle zwei Wochenenden zu Besuch. Oder in ein Gefühl übersetzt: Papa hat mich nicht mehr lieb. Inzwischen ist längst erwiesen: Für Kinder ist es am besten, wenn sie viel Zeit mit beiden Eltern verbringen können, also bei beiden Eltern ein Zuhause haben.</p>
<p>Martin Fuchs (Name geändert) aus München ist ein Papa, der das mit seiner sechsjährigen Tochter so lebt. Bereits vor der Trennung von der Mutter war der heute 40-Jährige sehr präsent im Leben des gemeinsamen Kindes und hatte auch ein Jahr lang Elternzeit genommen. Die Tochter genoss es und hat bis heute eine enge Bindung zu ihrem Papa, der sich das aber leider vor Gericht erkämpfen musste. Immerhin: Jetzt haben sich die Wogen geglättet und alle können sich mit der Situation arrangieren. Und das Beste dabei ist, der gemeinsamen Tochter geht es mit der Lösung &#8222;Doppelresidenz&#8220; gut. Sie verliert keinen von beiden.</p>
<h2>Mama ist wichtig, Papa auch.</h2>
<p><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignright wp-image-5937" src="https://www.vaeter-seite.com/wp-content/uploads/2018/09/papa-auch-grafik.jpg" alt="" width="267" height="267" srcset="https://www.vaeter-seite.com/wp-content/uploads/2018/09/papa-auch-grafik.jpg 500w, https://www.vaeter-seite.com/wp-content/uploads/2018/09/papa-auch-grafik-150x150.jpg 150w, https://www.vaeter-seite.com/wp-content/uploads/2018/09/papa-auch-grafik-300x300.jpg 300w, https://www.vaeter-seite.com/wp-content/uploads/2018/09/papa-auch-grafik-160x160.jpg 160w, https://www.vaeter-seite.com/wp-content/uploads/2018/09/papa-auch-grafik-320x320.jpg 320w" sizes="(max-width: 267px) 100vw, 267px" />Es ist eigentlich so einfach. Aber nach Trennungen herrscht oft Wut, Verzweiflung, Trauer, das Verlangen nach Rache für nicht erfüllte Erwartungen. Die Kinder leiden, leider viel zu oft, doch eine Erkenntnis setzt sich immer mehr durch: Elternschaft auf Augenhöhe auch nach Trennung kann Konflikte schnell befrieden. Wer sich klar macht, dass beide Eltern gleichwertig sind, der kommt an dem Wunsch nach einer echten gleichberechtigten Elternschaft nicht vorbei. Die Zahl an Verfahren vor deutschen Familiengerichten machen deutlich, wie sehr ein Handlungsbedarf besteht. Meist „klagen“ Papas auf mehr Zeit mit den Kindern, was meist auch das natürliche Interesse der Kinder ist; zunächst mal völlig einzelfallunabhängig.</p>
<p>Die <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Wechselmodell" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Doppelresidenz</a> bzw. das Wechselmodell bietet eine Lösung für Trennungsfamilien, die am Ende des Tages alle glücklich machen kann. Diese Erkenntnis setzt sich international durch. Überall verbessern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen für Trennungsfamilien. Deutschland hinkt noch hinterher, aber auch hier wird sich hoffentlich die Vernunft durchsetzen.</p>
<p>Die gelebte Doppelresidenz ist verbunden mit eigenem Loslassen und der Sehnsucht danach, dem Kind von Herzen ein emotionales Zuhause bei beiden Eltern zu schenken; so, als wären sie noch eine intakte Familie. Das Kind ist schließlich das Beste, was Papa oder Mama vom anderen noch hat. Das Verständnis hierfür fehlt vielen frischen Trennungseltern – eine Verbesserung der gesetzlichen Lage, Elternschaft auf Augenhöhe als Leitbild, würde deshalb zwangsläufig Konflikte schneller entspannen. Spielchen zulasten der Kinder wären nicht mehr möglich.</p>
<p>Doppelt gefällt besser. Elternsein gibt es nur im Plural. „Wir sind so dankbar für unsere gemeinsame Zeit“, sagt Papa Martin Fuchs. Es gibt kein schöneres Geschenk für ein Trennungskind als die Bereitschaft beider Eltern, dem Kind viel Zeit mit dem jeweils anderen zu gönnen. Das ist wahre elterliche Liebe.</p>
<p>Der Verein für Trennungskinder „<a href="http://daddy-too.com/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Papa Mama Auch e.V.</a>“ setzt sich gemeinsam mit der Initiative <a href="https://www.doppelresidenz.org/" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Doppelresidenz</a> für ein modernes Familienrecht ein. Ein Familienrecht, in dem Mama und Papa gleichwertig sind und auch konstruierter Streit nicht mehr als Argument gegen eine Mehr-Betreuung des Kindes beim jeweils anderen Elternteil verwendet werden kann. Werde ein richtiger Papa. Sei kein Besucher mehr.</p>
<h2>Bitte unterstütze auch du die Petition mit deiner Unterschrift!</h2>
<p><img decoding="async" class="alignleft wp-image-5934" src="https://www.vaeter-seite.com/wp-content/uploads/2018/09/petition.png" alt="" width="148" height="223" />Die Petition Doppelresidenz hat inzwischen mehr als 8.000 Unterstützer, und die Zahl steigt stetig an.</p>
<p><strong><a href="https://www.doppelresidenz.org/media/doppelresidenz.org_offentlich_sichtbar/petiton_leitbild_doppelresidenz_-_unterschriftenliste.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">→ Zur Unterschriftenliste</a></strong></p>
<p><a href="https://www.doppelresidenz.org/media/doppelresidenz.org_offentlich_sichtbar/petiton_leitbild_doppelresidenz_-_einzelmitzeichnung_inkl._petitionstext.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer"><strong>→ Für eine Einzelunterschrift</strong></a></p>
<p><strong><a href="https://www.doppelresidenz.org/media/doppelresidenz.org_offentlich_sichtbar/doppelresidenz.org_broschure_2._auflage_web.pdf" target="_blank" rel="noopener noreferrer">→ Broschüre</a></strong></p>
<p>&nbsp;</p>
<p>&nbsp;</p>
<p><em>Dieser Gastbeitrag wurde vom Team von Doppelresidenz.org geschrieben.</em></p>
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		<title>Transsexuelle Mutter muss rechtlich &#8222;Vater&#8220; sein</title>
		<link>https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/transsexuelle-muss-rechtlich-vater-sein/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Katharina]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 08 Jan 2018 11:00:51 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Väterrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Transsexualität]]></category>
		<category><![CDATA[Transsexuelle Mutter]]></category>
		<category><![CDATA[Transsexueller Vater]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bild: Guillaume de Germain / Unsplash Ist der Vater oder die Mutter transsexuell und ändert aus&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/transsexuelle-muss-rechtlich-vater-sein/">Transsexuelle Mutter muss rechtlich &#8222;Vater&#8220; sein</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.vaeter-seite.com">Die Väterseite</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<span class="span-reading-time rt-reading-time" style="display: block;"><span class="rt-label rt-prefix"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.1.0/72x72/1f553.png" alt="🕓" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Lesezeit circa</span> <span class="rt-time"> 2</span> <span class="rt-label rt-postfix">Minuten</span></span><p style="text-align: right;"><span style="color: #999999; font-size: 85%;"><em>Bild: Guillaume de Germain / <a href="https://unsplash.com/@guillaumedegermain" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Unsplash</a> </em></span></p>
<p>Ist der Vater oder die Mutter transsexuell und ändert aus diesem Grund das Geschlecht, kommt bei dem Kind zunächst natürlich die Frage auf, ob es nun Mama oder Papa sagen soll. In den meisten Fällen löst sich diese zunächst schwierige Situation schnell auf. Kinder wollen, dass ihre Eltern glücklich sind. Wird das Thema <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Transsexualit%C3%A4t" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Transsexualität</a> in der Familie ehrlich und offen besprochen, erkennen die Kinder schnell, dass es sich hierbei nicht um einen Spleen von Vater oder Mutter handelt. Transsexuelle haben das Gefühl im falschen Körper geboren zu sein. Wenn es sie befreit und glücklich macht, das Geschlecht sein zu dürfen, dass sie im Herzen sind, dann ist für eine Familie sicherlich kein leichter Weg, aber der richtige Weg.</p>
<p>Ändert ein transsexueller Vater oder eine transsexuelle Mutter das Geschlecht, möchte er oder sie natürlich auch gerne rechtlich als Mutter oder Vater anerkannt werden. So ging es auch einer Familie aus Berlin. Eine Mann-zu-Frau-Transsexuelle hatte vor ihrer Geschlechtsumwandlung ihren Samen eingefroren. Diese Samen wurden später ihrer Lebensgefährtin eingesetzt, die schwanger wurde und ein Kind bekam. Die Lebensgefährtin wurde beim Standesamt als Mutter des Kindes eingetragen. Die transsexuelle Samenspenderin nicht.</p>
<p>Die Mann-zu-Frau-Transsexuelle, die zwar biologischer Vater, vor allem aber die zweite Mami des Kindes war, wollte im Standesamt auch als Mutter des Kindes eingetragen werden. Sie kämpfte vor dem Bundesgerichtshof dafür, dass sie als zweite Mutter anerkannt wird. Und verlor. <strong>Rechtliche Mutter eines Kinds ist „nur die Frau, die das Kind geboren hat“</strong>, <a href="https://www.anwalt.de/rechtstipps/mann-frau-transsexuelle-kann-hinsichtl-mit-ihrem-samen-gezeugten-kindes-rechtlich-nur-vater-werden_123777.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">entschied der Bundesgerichtshof (BGH)</a> in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss.</p>
<p>Erst im September letzten Jahres hatte der BGH in der umgekehrten Konstellation entschieden, dass ein Frau-zu-Mann-Transsexueller auch dann rechtlich als Mutter eines von ihm selbst geborenen Kinds gilt, wenn es nach der rechtlichen Anerkennung des Transsexuellen als Mann zur Welt kommt.</p>
<p>Der Lesben- und Schwulenverband forderte anlässlich des BGH-Urteils den Gesetzgeber auf, das Abstammungs- und Familienrecht zu ändern. <strong>Es müsse &#8222;Bestandteil eines modernisierten Familienrechts sein, dass eine rechtliche Anerkennung von Regenbogenfamilien in ihren vielfältigen Konstellationen gewährleistet</strong>&#8220; sei, erklärte der <a href="https://www.lsvd.de/newsletters/newsletter-2018/trans-und-intergeschlechtliche-elternschaft-anerkennen.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">LSVD</a>.</p>
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		<title>Filesharing: Wer haftet, wenn die Kids Illegales aus dem Internet laden?</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Katharina]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Apr 2017 10:00:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Väterrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Abmahnkosten]]></category>
		<category><![CDATA[Filesharing]]></category>
		<category><![CDATA[Schadenersatz]]></category>
		<category><![CDATA[Urheberrechtsverletzung Kinder]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bild: Zoe / Flickr / CC BY-SA 2.0 Musik und Filme, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/filesharing-wer-haftet-wenn-die-kinder-illegales-aus-dem-internet-laden/">Filesharing: Wer haftet, wenn die Kids Illegales aus dem Internet laden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.vaeter-seite.com">Die Väterseite</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<span class="span-reading-time rt-reading-time" style="display: block;"><span class="rt-label rt-prefix"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.1.0/72x72/1f553.png" alt="🕓" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Lesezeit circa</span> <span class="rt-time"> 2</span> <span class="rt-label rt-postfix">Minuten</span></span><p style="text-align: right;"><span style="color: #999999; font-size: 85%;"><em>Bild: Zoe / <a href="https://flic.kr/p/4t4Yxr" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Flickr</a> / CC BY-SA 2.0 </em></span></p>
<p>Musik und Filme, die urheberrechtlich geschützt sind, dürfen nicht einfach im Internet zum Download angeboten werden und auch nicht einfach so heruntergeladen werden. Das ist verboten! Und ein Verstoß gegen dieses Urheberrecht kann teuer werden! Durch das illegale <a href="http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Archiv/77760/file-sharing-v9.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Filesharing</a> verliert die Musik- und Filmindustrie eine Menge Geld. Vor allem die Plattenfirmen versuchen deshalb seit vielen Jahren dem einen Riegel vorzuschieben und reagieren mit einer regelrechten Abmahnwelle. Anhand der IP-Adresse werden die illegalen Downloads ermittelt und Anwaltskanzleien schicken an die Haushalte der Internetanschlüsse dann Abmahnungen. Darin werden die Verantwortlichen aufgefordert, zu unterschreiben, dass sie das illegale Filesharing zukünftig unterlassen werden. Zudem wird eine Rechnung ausgestellt, denn der Betroffene soll neben dem Schadenersatz auch die Abmahnkosten zahlen. Da kommen dann schnell dreistellige Summen zusammen. Aber wer haftet, wenn die Kinder Illegales aus dem Internet geladen haben und nicht die Eltern?</p>
<p>Bei einer Urheberrechtsverletzung durch illegales Filesharing, steht immer die Frage im Raum, ob der Inhaber des Internetanschlusses, über den die Urheberrechtsverletzungen begangen wurden, die Tat begangen hat und haften muss. Kann der Inhaber des Internetanschlusses klar benennen, wer das Filesharing betrieben hat oder eindeutig beweisen, dass er selbst es nicht gewesen sein kann, dann ist er auf jeden Fall aus der Haftung.</p>
<p><img decoding="async" class="alignright size-full" src="https://media.giphy.com/media/l0O9zBvk5nZ71Molq/giphy.gif" width="320" height="240" /><strong>Was aber wenn der Internetanschluss zu einer Familie gehört und diese die Urheberrechtsverletzung begangen haben?</strong> Grundsätzlich haftet der Anschlussinhaber nicht für seine Familienangehörigen. Familienmitglieder, die volljährig sind, sind für ihr Handeln selbst verantwortlich. Allerdings ist es so: Hat der Anschlussinhaber konkrete Anhaltspunkte dafür, dass über seinen Anschluss illegal Musik oder Filme verbreitet werden, dann muss er das unterbinden. Tut er dies nicht, ist er in der Haftung. Hat der Anschlussinhaber aber keine Anhaltspunkte, so haftet er auch nicht, wenn sich später herausstellt, dass die erwachsenen Familienmitglieder die Urheberrechtsverletzungen begangen haben.</p>
<p><strong>Eltern haften für ihre Kinder?</strong> In diesem Fall nicht unbedingt. Im Jahr 2012 entschied der Bundesgerichtshof, dass Eltern für ihre minderjährigen Kinder nicht haften, wenn sie nichts davon gewusst haben, dass diese sich in Tauschbörsen aufgehalten haben. Dies gilt allerdings nur unter einer Bedingung: die Eltern müssen mit ihren Kindern vor der Internetnutzung einmal über das Thema gesprochen haben, um sie aufzuklären, dass die Teilnahme an den Tauschbörsen illegal ist. Wenn die Eltern das gemacht haben, müssen sie die Kinder nicht ständig kontrollieren. Sie dürfen darauf vertrauen, dass die Kinder sich daran halten. Und dann haften sie auch nicht für das illegale Up- und Downloaden der Kids im Internet.</p>
<p><strong>Müssen Eltern den Namen des verantwortlichen Kindes nennen, das die Urheberrechtsverletzung begangen hat? </strong>Um diese Frage drehte sich ein aktuelles Verfahren. Ein Elternpaar wurde dazu verurteilt, mehr als 3.500 Euro Schadenersatz und Abmahnkosten zu zahlen. Eines seiner Kinder hatte  ein Musikalbum illegal in einer Tauschbörse hochgeladen. Der Vater wollte nicht zahlen und gab an, dass er zwar wisse, dass eines seiner Kinder verantwortlich sei, er aber den Namen nicht preisgeben wolle. Der Bundesgerichtshof entschied daraufhin: Eltern müssen in solchen Fällen grundsätzlich den Namen ihres Kindes angeben, wenn sie wissen, dass es eine Urheberrechtsverletzung begangen hat. Tun sie das nicht, dann machen sie sich selbst schadenersatzpflichtig.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/filesharing-wer-haftet-wenn-die-kinder-illegales-aus-dem-internet-laden/">Filesharing: Wer haftet, wenn die Kids Illegales aus dem Internet laden?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.vaeter-seite.com">Die Väterseite</a>.</p>
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		<title>Sonderurlaub für die Geburt des Kindes?</title>
		<link>https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/sonderurlaub-fuer-die-geburt-des-kindes/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Firat Demirhan]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 19 Jan 2017 13:54:09 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Väterrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Geburt Kindes]]></category>
		<category><![CDATA[Sonderurlaub]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bild: Herney / pixabay / CC BY-SA 2.0 Vor einigen Tagen berichteten wir über Lamar Austin,&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/sonderurlaub-fuer-die-geburt-des-kindes/">Sonderurlaub für die Geburt des Kindes?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.vaeter-seite.com">Die Väterseite</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<span class="span-reading-time rt-reading-time" style="display: block;"><span class="rt-label rt-prefix"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.1.0/72x72/1f553.png" alt="🕓" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Lesezeit circa</span> <span class="rt-time"> &lt; 1</span> <span class="rt-label rt-postfix">Minute</span></span><p style="text-align: right;"><em>Bild: Herney / <a href="https://pixabay.com/photo-1812775/">pixabay</a> / CC BY-SA 2.0 </em></p>
<p style="text-align: justify;"><a href="https://www.vaeter-seite.com/vater-werden/vater-gefeuert-weil-er-wegen-geburt-seine-schicht-verpasst/">Vor einigen Tagen berichteten wir über Lamar Austin,</a> einem dreifachen Vater aus dem US-Bundesstaat New Hamsphire, der von seinem Arbeitgeber gefeuert wurde, weil er die Geburt seines vierten Kindes erleben wollte. Sein Chef hatte ihn vor die Wahl gestellt: Seine Schicht antreten oder gekündigt werden. Lamar entschied sich für seine Familie.</p>
<blockquote class="twitter-tweet" data-width="500" data-dnt="true">
<p lang="en" dir="ltr">Story of father fired for attending birth of son catches eye of N.H. lawmakers. <a href="https://twitter.com/hashtag/nhpolitics?src=hash&amp;ref_src=twsrc%5Etfw">#nhpolitics</a> <a href="https://t.co/zu7eBCvo3M">https://t.co/zu7eBCvo3M</a></p>
<p>&mdash; Concord Monitor News (@ConMonitorNews) <a href="https://twitter.com/ConMonitorNews/status/817398418293325824?ref_src=twsrc%5Etfw">January 6, 2017</a></p></blockquote>
<p><script async src="https://platform.twitter.com/widgets.js" charset="utf-8"></script></p>
<h4 style="text-align: justify;">Die Gesetzeslage in Deutschland</h4>
<p style="text-align: justify;">Wäre so etwas auch bei uns in Deutschland denkbar? Könnte man tatsächlich gekündigt werden, weil man bei der Geburt seines Kindes zugegen sein möchte?</p>
<p style="text-align: justify;">Die Antwort auf diese Frage liefert zunächst der <a href="https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__616.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 616 des BGB</a> (Bürgerlichen Gesetzbuches). Dieser Paragraph regelt den Sonderurlaub. Danach haben Arbeitnehmer auch dann einen Anspruch auf Bezahlung, wenn sie für eine „nicht erhebliche Zeit“ ihre Arbeit nicht erbringen können, ohne dass sie selbst das verschuldet haben. Aus diesem Paragrafen wird der Sonderurlaub im Falle einer Geburt hergeleitet.</p>
<h4 style="text-align: justify;">Details im Vertrag</h4>
<p style="text-align: justify;">Wie viele Tage das nun sind, regelt der Arbeitsvertrag. Dort ist zum Beispiel festgelegt, dass Vätern für die Geburt ihres Kindes einen Tag Extra-Urlaub zusteht. In den gängigsten Tarif-Verträgen ist dies der Fall.</p>
<p style="text-align: justify;">Sollte man keinen tariflichen Arbeitsvertrag haben, bleibt nur der Blick in die Unterlagen. Es gibt nämlich auch Arbeitgeber, die die Anwendung dieses Paragraphen in ihren Verträgen ausschließen. Das bedeutet, dass kein Sonderurlaub vorgesehen ist und der Arbeitnehmer seinen regulären Urlaub in Anspruch nehmen muss.</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/sonderurlaub-fuer-die-geburt-des-kindes/">Sonderurlaub für die Geburt des Kindes?</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.vaeter-seite.com">Die Väterseite</a>.</p>
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		<title>Väterrechte: Bundesgerichtshof stärkt Umgangsrecht biologischer Väter</title>
		<link>https://www.vaeter-seite.com/vater-sein/vaeterrechte-bundesgerichtshof-staerkt-umgangsrecht-biologischer-vaeter/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Katharina]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 04 Nov 2016 11:00:35 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Vater sein]]></category>
		<category><![CDATA[Väterrechte]]></category>
		<guid isPermaLink="false">http://www.vaeter-seite.com/?p=3281</guid>

					<description><![CDATA[<p>Bild: emma freeman portraits / Flickr / CC BY-SA 2.0 Viele Väter haben nun Grund zur Freude!&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.vaeter-seite.com/vater-sein/vaeterrechte-bundesgerichtshof-staerkt-umgangsrecht-biologischer-vaeter/">Väterrechte: Bundesgerichtshof stärkt Umgangsrecht biologischer Väter</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.vaeter-seite.com">Die Väterseite</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<span class="span-reading-time rt-reading-time" style="display: block;"><span class="rt-label rt-prefix"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.1.0/72x72/1f553.png" alt="🕓" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Lesezeit circa</span> <span class="rt-time"> 2</span> <span class="rt-label rt-postfix">Minuten</span></span><p style="text-align: right;"><span style="color: #999999; font-size: 85%;"><em>Bild: emma freeman portraits / <a href="https://flic.kr/p/DS9Jj" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Flickr</a> / CC BY-SA 2.0 </em></span></p>
<p style="text-align: justify;">Viele Väter haben nun Grund zur Freude! Denn der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung von großer Bedeutung gefällt, die leiblichen Väter das Umgangsrecht mit ihren Kindern erleichtern soll. Gerade solche Väter, die nicht mehr mit dem leiblichen Kind zusammenleben und denen der Umgang mit dem eigenen Kind von der Mutter verweigert wird, haben nun neue Hoffnung. Wenn der leibliche Vater eines Kindes Umgang mit seinem Kind haben möchte, muss das Kind in der Regel vom Gericht angehört werden, ob es damit einverstanden ist. Sollte das Kind noch nichts von seinem leiblichen Vater wissen, muss es darüber grundsätzlich informiert werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Erstritten hat diese Entscheidung ein Mann, der schon seit vielen Jahren vor Gericht für sein Umgangsrecht mit seinen Kindern kämpft. Der Nigerianer Frank A. hatte vor elf Jahren mit einer verheirateten Frau eine Affaire begonnen und Zwillinge gezeugt. Doch noch bevor die beiden Kinder auf die Welt kamen, trennte sich die Frau von ihm und zog wieder mit ihrem Ehemann zusammen. Mit diesem hatte sie bereits drei Kinder. Das Problem für den leiblichen Vater der Zwillinge: Nach dem Gesetz ist der Ehemann  der rechtliche Vater der Zwillinge, obwohl er nicht der biologische Vater ist.</p>
<p style="text-align: justify;">Der leibliche Vater wollte seine Zwillinge sehen und bestand auf ein Umgangsrecht, das ihm die Mutter der Kinder und ihr Ehemann verweigerten. Daraufhin ging er vor Gericht, zunächst allerdings ohne Erfolg. Als sogar eine Verfassungsbeschwerde zurückgewiesen wurde, zog er vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg. Dort gab man dem leiblichen Vater der Zwillinge Recht. Daraufhin änderte der deutsche Gesetzgeber das Familienrecht und stärkte das Umgangsrecht von biologischen Vätern. Nach der neuen Vorschrift hat ein leiblicher Vater nun ein Recht auf Umgang mit seinem Kind, wenn dies dem Kindeswohl dient. Kinder dürfen nicht ohne weiteres über ihre wahre Abstammung im Unklaren gelassen werden, heißt es in dem in Karlsruhe veröffentlichten Beschluss. Vor einer Entscheidung über das Umgangsrecht müssen sie aufgeklärt werden, wer ihr leiblicher Vater ist, wenn sie reif genug dafür sind. Weigern sich die rechtlichen Eltern, dies zu tun, muss der Richter für eine Information des Kindes Sorge tragen.</p>
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		<title>Kind krank: Arbeiten gehen oder nicht?</title>
		<link>https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/muss-ich-zur-arbeit-wenn-mein-kind-erkrankt/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Firat Demirhan]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 17 Jul 2016 07:33:47 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Väterrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitgeber]]></category>
		<category><![CDATA[Beruf]]></category>
		<category><![CDATA[krankes Kind]]></category>
		<category><![CDATA[Tipps für Väter]]></category>
		<category><![CDATA[Urlaub]]></category>
		<category><![CDATA[Vater sein]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Bild: Monica H. / Flickr / CC BY-SA 2.0 Szenario I: Die Eltern eines Kindes sind&#46;&#46;&#46;</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<span class="span-reading-time rt-reading-time" style="display: block;"><span class="rt-label rt-prefix"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.1.0/72x72/1f553.png" alt="🕓" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Lesezeit circa</span> <span class="rt-time"> &lt; 1</span> <span class="rt-label rt-postfix">Minute</span></span><p style="text-align: right;"><span style="color: #999999; font-size: 75%;"><em>Bild: Monica H. / <a href="https://flic.kr/p/e2ugur" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Flickr</a> / CC BY-SA 2.0 </em></span></p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Szenario I:</strong> Die Eltern eines Kindes sind beide berufstätig und haben ihre Arbeitszeiten aufeinander abgestimmt. Das Kind geht in den Kindergarten und wird anschließend von einem Elternteil betreut. Der Nachwuchs erkrankt jedoch plötzlich und der Vater muss zuhause bleiben und das Kind pflegen. Muss er für die Beaufsichtigung des kranken Sohnes Urlaubstage in Anspruch nehmen oder sich gar krank melden?</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Szenario II:</strong> Ein allein erziehender Vater kann sein Kind aufgrund einer Erkrankung nicht wie geplant zur Schule schicken, sondern muss sich bei seinem Arbeitgeber abmelden für seine Beaufsichtigung. Sein Vorgesetzter befiehlt ihm dennoch zu erscheinen, weil dieser Sachverhalt keinen Abwesenheitsgrund darstelle.</p>
<p style="text-align: justify;">Zwei Szenarien mit denselben Fragen:</p>
<h2 style="text-align: justify;">Muss mich mein Arbeitgeber für die Pflege meines kranken Kindes freistellen?</h2>
<p style="text-align: justify;"><strong>Und wenn ja, für wie viele Tage und vor allen Dingen, bei Fortzahlung meiner Bezüge?</strong></p>
<p style="text-align: justify;">Hierfür gibt es eine gesetzliche Regelung, die im <a href="https://dejure.org/gesetze/BGB/616.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">§ 616 BGB</a> nachzulesen ist. Wurde diese im Arbeitsvertrag nicht explizit ausgeschlossen, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Vergütung, wenn er sich im Krankheitsfall des Kindes freinehmen muss, allerdings nicht über einen beliebig langen Zeitraum und der Arbeitnehmer muss sich auch mögliche Leistungen von Versicherungen anrechnen lassen. Wurde die gesetzliche Regelung des § 616 BGB im Arbeitsvertrag ausgeschlossen, gibt es dennoch Möglichkeiten für Eltern: Sie können beispielsweise Kinderkrankengeld beantragen. Ausführliche Informationen findet Ihr dazu im <a href="http://www.juraforum.de/ratgeber/arbeitsrecht/krankes-kind-zu-hause-bleiben-erlaubt-oder-muss-der-chef-nicht-frei-geben" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Juraforum</a>.</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Welche Erfahrungen habt ihr gemacht?</strong> Gibt es Unterschiede in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst? Gibt es hier eurer Meinung nach Verbesserungsbedarf? Wir freuen uns auf eure Antworten!</p>
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		<title>Kinder brauchen beide Eltern &#8211; Gastbeitrag zum Wechselmodell</title>
		<link>https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/kinder-brauchen-beide-eltern-wechselmodell/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Gastblogger]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 26 Jun 2016 18:06:17 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Väterrechte]]></category>
		<category><![CDATA[alleinerziehend]]></category>
		<category><![CDATA[Sorgerecht]]></category>
		<category><![CDATA[Wechselmodell]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Kinder sollten nach der Trennung der Eltern beide Elternteile gleich viel sehen und erleben dürfen. Leider ist&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/kinder-brauchen-beide-eltern-wechselmodell/">Kinder brauchen beide Eltern &#8211; Gastbeitrag zum Wechselmodell</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.vaeter-seite.com">Die Väterseite</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<span class="span-reading-time rt-reading-time" style="display: block;"><span class="rt-label rt-prefix"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.1.0/72x72/1f553.png" alt="🕓" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Lesezeit circa</span> <span class="rt-time"> 3</span> <span class="rt-label rt-postfix">Minuten</span></span><p style="text-align: justify;">Kinder sollten nach der Trennung der Eltern beide Elternteile gleich viel sehen und erleben dürfen. Leider ist es in Deutschland oft schwer das umzusetzen, da der betreuende Elternteil dies häufig nicht möchte. Dabei ist es völlig unerheblich, ob ein gemeinsames Sorgerecht besteht oder nicht.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Wer ist mein Vater?</h2>
<p style="text-align: justify;">Ich selbst erlebe diesen Verlust bereits zum zweiten Mal. Zunächst erlebte ich die Situation als Kind und später dann in der Rolle als Vater. Im Alter von etwa 2 ½ Jahren trennten sich meine Eltern. Meine Mutter dachte, sie täte das Richtige, indem sie mich von meinem Vater fern hielt und mich alleine großzog. Die Schwierigkeit, die sich daraus im Laufe meines Lebens ergab war, dass ich meine väterliche Seite erst im Alter von fast 39 Jahren annehmen konnte. Da lernte ich endlich meinen Vater kennen, der für mich bis zu diesem Zeitpunkt nur mein Erzeuger war. Es ist unvorstellbar, welche Erleichterung es war, ihn endlich kennenzulernen und wie frei ich mich seitdem fühle! Und mir wurde schnell bewusst: Mein Vater ist nicht der Mensch, den meine Mutter mir beschrieben hatte. Endlich hatte ich die Chance mir ein eigenes Bild zu machen und eigene Erfahrungen mit meinem vater zu sammeln.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Ich will meinen Schmetterling nicht verlieren!</h2>
<p style="text-align: justify;">Seit der Trennung von der Mutter meines Kindes vor knapp zwei Jahren versuche ich den Kontakt zu meiner Tochter, meinem kleinen Schmetterling, aufrecht zu erhalten. Direkt am Tag der Trennung war traurigerweise auch der Kontakt zu meinem Schmetterling abgebrochen. Über Wochen konnte ich sie nicht sehen oder in den Armen halten. Es gab zwischenzeitlich drei Umgangsverhandlungen bei Gericht. Derzeitiger Stand ist, dass mein Schmetterling drei Stunden in der Woche mit mir verbringen darf. Die Übergabe erfolgt durch Dritte, was immer wieder ein Unsicherheitsfaktor ist und zweitweise leider auch zu Unterbrechungen führt. Diese Termine fallen ersatzlos weg, wenn etwas dazwischenkommt, das heißt, diese Zeit fehlt meinem Schmetterling und mir. Eine Erweiterung ist trotz diverser Elterngespräche in Familienberatungsstellen nicht in Sicht, da die Mutter immer wieder Gründe findet, weshalb es ihrer Meinung nach nicht umsetzbar ist. Das Gericht, wie zuvor das Jugendamt und diverse Beratungsstellen, sehen leider auch keine rechtlichen Mittel dies zu unterbinden. Und so bleibt es zum „Wohle des Kindes“ bei dem, was die Mutter unserer Tochter für Richtig hält und zulässt.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Welche Rechte haben Vater und Kind?</h2>
<p style="text-align: justify;">Unsere gemeinsame Tochter hat ein Grundrecht auf beide Eltern und ich als ihr Vater möchte es ihr ermöglichen, so gut ich kann. Am liebsten im gleichberechtigten Wechsel mit ihrer Mutter. Dabei geht es mir nicht darum, der Mutter unsere gemeinsame Tochter wegzunehmen, sondern darum, unserem Schmetterling die Möglichkeit zu bieten, beide Eltern gleich viel lieben und (er)leben zu können. Sie soll von uns beiden profitieren können, beide Seiten ihres Ichs annehmen und lieben können und dürfen.</p>
<p style="text-align: justify;">Daher bin ich ein Unterstützer des <a href="https://de.wikipedia.org/wiki/Wechselmodell" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Wechselmodells</a>, welches bereits unter anderem in einigen europäischen Ländern, den USA und Australien gelebt wird. Wechselmodell bedeutet, dass die Kinder nach der Trennung der Eltern das Recht haben, zu gleichen Teilen bei beiden Eltern zu leben (sofern dies nicht über eine zu große Entfernung erschwert ist). Das bedeutet, dass unsere Kinder sich nicht mehr entscheiden müssen bei welchem Elternteil sie lieber wohnen wollen. Sie kommen in keinen Interessen-Konflikt und können weitestgehend unbeschwert aufwachsen und von beiden Eltern in jeder Lebenslage profitieren.</p>
<p style="text-align: justify;">Auch schafft dieses Modell die Möglichkeit, dass beide Eltern gleich viel arbeiten gehen können und schafft somit eine Chancengleichheit auf dem Arbeitsmarkt. Derzeit ist dies in Deutschland gerichtlich schwer oder gar nicht umsetzbar, da die Gesetzeslage auf ein Residenzmodell aufbaut. Dies beutet Folgendes: ein Elternteil betreut das/die Kind/er und der andere bezahlt und kommt nur sporadisch zum Bespaßen vorbei.</p>
<h2 style="text-align: justify;">Allen Kindern beide Eltern!</h2>
<p style="text-align: justify;">Unsere Gesellschaft wandelt sich diesbezüglich und daher sollte sich auch die Gesetzeslage entsprechend anpassen. Zum Wohle unserer Kinder! Daher sollte das Wechselmodell statt dem Residenzmodell im Familienrecht verankert werden. Eine Forderung, die sich viele Vereine (u. a. der „Väteraufbruch für Kinder e.V.“), einige Institutionen und Professionen zum Ziel gesetzt haben. Ebenso wird es vom Europarat (Menschenrechtskonvention) in der Resolution 2079 vom Oktober 2015 als einzuführender Standart europaweit empfohlen.</p>
<p style="text-align: justify;">Ihr seid meiner Meinung? Dann unterschreibt alle fleißig die folgende Petition, damit unsere Kinder in Zukunft auch bei einer Trennung der Eltern Vater und Mutter um sich haben dürfen.</p>
<div style="width: 670px; height: 210px;"><script src="https://www.openpetition.de/widget/petition/sind-vaeter-die-besseren-muetter-das-wechselmodell-als-standard-in-deutschland" type="text/javascript" data-timing="async"></script></div>
<p>[c5ab_space c5_helper_title=&#8220;&#8220; c5_title=&#8220;&#8220; height=&#8220;50&#8243; ]</p>
<p style="text-align: justify;"><strong>Hier der Link zur Petition:</strong><br />
<a href="https://www.openpetition.de/petition/online/sind-vaeter-die-besseren-muetter-das-wechselmodell-als-standard-in-deutschland" target="_blank" rel="noopener noreferrer">https://www.openpetition.de/petition/online/sind-vaeter-die-besseren-muetter-das-wechselmodell-als-standard-in-deutschland</a></p>
<p style="text-align: justify;">Dieser Beitrag wurde von Mario Lewalter verfasst</p>
<p>&nbsp;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/kinder-brauchen-beide-eltern-wechselmodell/">Kinder brauchen beide Eltern &#8211; Gastbeitrag zum Wechselmodell</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.vaeter-seite.com">Die Väterseite</a>.</p>
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		<title>Elternzeit beantragen als Vater</title>
		<link>https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/elternzeit-beantragen-als-vater/</link>
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		<dc:creator><![CDATA[Katharina]]></dc:creator>
		<pubDate>Sat, 11 Jun 2016 12:23:13 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Väterrechte]]></category>
		<category><![CDATA[Antrag Elternzeit Vater]]></category>
		<category><![CDATA[Elternzeit beantragen Vater]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Colin Bowern / Flickr / CC by-sa 2.0 Die Elternzeit ist dazu gedacht, dass Eltern während der Betreuung ihres&#46;&#46;&#46;</p>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/elternzeit-beantragen-als-vater/">Elternzeit beantragen als Vater</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.vaeter-seite.com">Die Väterseite</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<span class="span-reading-time rt-reading-time" style="display: block;"><span class="rt-label rt-prefix"><img src="https://s.w.org/images/core/emoji/15.1.0/72x72/1f553.png" alt="🕓" class="wp-smiley" style="height: 1em; max-height: 1em;" /> Lesezeit circa</span> <span class="rt-time"> &lt; 1</span> <span class="rt-label rt-postfix">Minute</span></span><p style="text-align: right;"><span style="color: #999999; font-size: 75%;"><em>Colin Bowern / <a href="https://flic.kr/p/coQ8GL" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Flickr</a> / CC by-sa 2.0</em></span></p>
<p style="text-align: justify;">Die Elternzeit ist dazu gedacht, dass Eltern während der Betreuung ihres Kleinkindes im Beruf kürzertreten dürfen und gleichzeitig den Kontakt zur Arbeitswelt aufrechterhalten können. Während der Elternzeit ruht das Arbeitsverhältnis zwar, der Arbeitnehmer genießt aber Kündigungsschutz.</p>
<p style="text-align: justify;">Väter und Mütter, die im Berufsleben stehen und die ihr Kind selbst betreuen und erziehen, haben solange einen Rechtsanspruch auf Elternzeit bis ihr Kind das dritte Lebensjahr vollendet hat. Was neu ist: Für Geburten ab dem 1. Juli 2015 können jetzt sogar bis zu 24 Monate Elternzeit zwischen dem dritten und achten Geburtstag des Kindes beansprucht werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Elternzeit beantragen Väter oder Mütter bei ihrem Arbeitgeber. Der Antrag muss dem Arbeitgeber spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit vorliegen. Willst Du als Vater oder Mutter direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen, musst Du den Antrag sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin einreichen.</p>
<p><strong>Du suchst nach mehr Informationen zum Thema Elternzeit?</strong></p>
<ul>
<li>Broschüre &#8222;Elterngeld, ElterngeldPlus und Elternzeit&#8220; <a href="http://www.bmfsfj.de/BMFSFJ/Service/Publikationen/publikationsliste,did=194764.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">herunterladen</a></li>
<li><a href="http://www.familien-wegweiser.de/wegweiser/stichwortverzeichnis,did=40002.html" target="_blank" rel="noopener noreferrer">Zur Webseite</a> des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend</li>
</ul>
<p>Der Beitrag <a href="https://www.vaeter-seite.com/vaeterrechte/elternzeit-beantragen-als-vater/">Elternzeit beantragen als Vater</a> erschien zuerst auf <a href="https://www.vaeter-seite.com">Die Väterseite</a>.</p>
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