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Bild: Michael Keller / facebook / Profilbild

Spendenaufruf für die Beisetzung von Felix

Die Community der Väter-Seite kann wiederholt zeigen, was sie erreichen kann, wenn man zusammenhält und für das selbe Ziel kämpft. Das Ziel dieses Kampfes ist die Unterstützung für Michael Keller, ein Vater aus unseren Reihen, der mit seiner Frau Cornelia die schlimme Nachricht erhielt, dass das Herz ihres sehnlichst erwarteten Sohnes Felix, im fünften Schwangerschaftsmonat aufgehört hatte zu schlagen.

Die Krux mit der Bestattungspflicht

Nach dieser Diagnose haben sich Michael und Cornelia entschieden, ihr totes Kind auf normalen Wege auf die Welt zu bringen. Für beide war es ein Wunsch, dass Felix bestattet werden sollte. Die gesetzlichen Vorschriften bei Fehlgeburten / Totgeburten sind in jedem Bundesland unterschiedlich geregelt, aber in der Regel gilt: Erst ab einem Gewicht von 500g Gramm, ist das Kind melde- und bestattungspflichtig (Quelle). Wiegt das Kind weniger, wie es bei Felix der Fall war, können die Eltern zwar eine Beisetzung durchführen, dann aber auf eigene Kosten.

vaeter-seite-michael-kellerMichael und Cornelia wünschen sich für ihren Felix ein Grab, an der sie und auch später ihre Tochter, die momentan 17 Monate alt ist, trauern können. Die Kosten für die Beerdigung belaufen sich auf ca. € 2000. Werden wir es schaffen, die Familie Keller in ihrer Trauer zumindest die finanziellen Sorgen zu nehmen und sie bei ihrem Wunsch zu unterstützen?

Zum Spendenaufruf der Familie Keller geht es hier: Beerdigungskosten für Felix – RIP

Wir würde sich sehr freuen, wenn wir es schaffen könnten einem Vater aus unseren Reihen unter die Arme greifen zu können. Wir bedanken uns bei allen Spendern und werden selbstverständlich weiter berichten.

Das Team der Väter-Seite

→ Hier geht es zum Ergebnis des Spendenaufrufes

3 Antworten

  1. Doris Lanzky sagt:

    Das ist mir neu, dass man das Kind, was ja noch nicht lebensfähig gewesen wäre, beerdigen darf. Ich hatte 1983 in der 22. Schwangerschaftswoche eine Totgeburt. Da sprach man von einem Spätabort. Man sagte mir nicht mal, ob es ein Junge oder Mädchen war. Ich konnte es auch nicht sehen, geschweige beerdigen. Damals hieß es, dass man erst von einer Totgeburt spricht, wenn dad Kind lebensfähig gewesen wäre. Und dsd sei ab der 26.-28. SSW. Also wurde mein Kind auch nicht beim Standesamt gemeldet. Wäre die Meldung erfolgt, hätte ich ja 4 Geburten gehabt und für mein später 3. und 4. Kind höheres Kindergeld erhalten. Wer zahlt mir das jetzt nach?
    Trotzdem spende ich gern 20 € für die Beerdigung. Man sollte aber überlegen ob man nicht eine preiswerter Variante findet., z.B. Gemeinschaftsgrab..ist nicht anonym.

    • Chrisdie7 sagt:

      Liebe Doris, die gesetzeslage hierzu hat sich geändert! Und der wunsch der eltern ist ein grab, an dem sie trauern können und kein anonymes sammelgrab für sternenkindereltern.
      Wir haben am 14.6.16 unseren geliebten Sohn in der 35ssw still geboren und ich hätte alles getan, dass er nicht anonym begraben wird. Und das wurde er nicht!

  1. 5. Dezember 2016

    […] Hier geht es zur Geschichte von Familie Keller […]

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